Kosten & Abrechnung

Gebühren für Psychotherapie

Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) · Stand Juli 2024

Im Folgenden finden Sie die Gebühren für die Leistungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Psychotherapeutin, die ich bezüglich der Behandlung in meiner privaten Praxis in Rechnung stelle. Die Kosten für eine Therapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) – Stand Juli 2024.

Leistungsübersicht

Leistung GOP-Ziffer Faktor Betrag Dauer / Anmerkungen
Erstgespräch / Psychologische Beratung Keine GOP-Leistung, nicht abrechenbar 100,00 € Selbstzahler-Leistung · maximal 1 · 50 Minuten
Psychotherapeutische Sprechstunde 812a 2,3 134,06 € Maximal 3 möglich · á 50 Minuten
Probatorische Sitzung (Probatorik) 861 2,3 92,50 € Maximal 4 Sitzungen · á 50 Minuten
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie 812a 2,3 134,06 € 12 bis maximal 24 Sitzungen · á 50 Minuten
Langzeittherapie · Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie · Einzelbehandlung · Dauer mind. 50 Min. 861 3,2 128,70 € Max. 100 Sitzungen möglich · á 50 Minuten
Erhebung einer biographischen Anamnese 860a 2,3 123,34 € Max. 1 Mal · 50 Minuten
Therapieantrag inkl. Bericht an Gutachter:in 85a 3,2 93,26 € Einmalige Leistung
Erhebung des aktuellen psychischen Befundes 801a 3,2 33,52 € Pro Sitzung
Diagnostik – Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie oder Anwendung eines standardisierten klinisch-diagnostischen Interviews (z.B. DIVA-5, HASE) mit schriftlicher Aufzeichnung 855a 1,8 75,75 € Pro Sitzung bzw. je Interview oder Testbatterie (i.d.R. 2–3 Sitzungen notwendig)
Erstellung eines verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie unter Einbeziehung vorliegender Befunde oder Erstellung eines Befundberichts nach der Diagnostik 85a 2,3 67,03 € Je angefangene Stunde Arbeitszeit (i.d.R. 2 Zeitstunden notwendig)
Bereitstellungs-Honorar (bei Ausfall der Stunde) Keine GOP-Leistung, nicht abrechenbar 75,00 € Selbstzahler-Leistung

Zusätzliche Kosten

Zusätzliche Kosten für weitere Interventionen wie Krisengespräche, telefonische Begleitung, Bescheinigungen und Befundberichte oder Anträge sowie konsiliarischen Austausch mit anderen Behandler:innen (z.B. Hausärzte, Fachärzte) oder die Beratung von Bezugspersonen sind möglich. Auch entstehen für Leistungen außerhalb der Praxisöffnungszeiten und andere Mehraufwendungen zusätzliche Kosten, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden.

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Für gewöhnlich werden die Kosten von den privaten Krankenversicherungen bis zum 2,3-fachen Satz übernommen (gilt nicht für Coaching/Beratung und Bereitstellungshonorar bei Ausfällen). Der Satz mit den dementsprechend einhergehenden Kosten findet sich in der Tabelle.

Steigerungen (auf das maximal 3,5-fache) aufgrund der Komplexität der Behandlung, beispielsweise durch Komorbidität (Mehrfachdiagnosen) oder besonders intensive Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, obliegen der Behandlerin und werden im Vorhinein im Rahmen der Behandlungsvereinbarung festgehalten.

Wichtiger Hinweis Es ist sinnvoll, dass Sie sich bereits vor dem Erstgespräch über die Leistungen Ihrer Versicherung informieren, da sich das Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze je nach Versicherung stark unterscheiden können. Die Rechnung ist von Ihnen in voller Höhe zu tragen. Das heißt, dass Sie ggf. die Differenz der Kosten übernehmen müssen zu dem Betrag, den Ihre Versicherung übernimmt – bzw. die Kosten komplett tragen müssen, sollte Ihre Versicherung nichts übernehmen.