Gebühren für Psychotherapie
Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) · Stand Juli 2024Im Folgenden finden Sie die Gebühren für die Leistungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Psychotherapeutin, die ich bezüglich der Behandlung in meiner privaten Praxis in Rechnung stelle. Die Kosten für eine Therapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) – Stand Juli 2024.
Leistungsübersicht
| Leistung | GOP-Ziffer | Faktor | Betrag | Dauer / Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Erstgespräch / Psychologische Beratung | Keine GOP-Leistung, nicht abrechenbar | – | 100,00 € | Selbstzahler-Leistung · maximal 1 · 50 Minuten |
| Psychotherapeutische Sprechstunde | 812a | 2,3 | 134,06 € | Maximal 3 möglich · á 50 Minuten |
| Probatorische Sitzung (Probatorik) | 861 | 2,3 | 92,50 € | Maximal 4 Sitzungen · á 50 Minuten |
| Psychotherapeutische Kurzzeittherapie | 812a | 2,3 | 134,06 € | 12 bis maximal 24 Sitzungen · á 50 Minuten |
| Langzeittherapie · Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie · Einzelbehandlung · Dauer mind. 50 Min. | 861 | 3,2 | 128,70 € | Max. 100 Sitzungen möglich · á 50 Minuten |
| Erhebung einer biographischen Anamnese | 860a | 2,3 | 123,34 € | Max. 1 Mal · 50 Minuten |
| Therapieantrag inkl. Bericht an Gutachter:in | 85a | 3,2 | 93,26 € | Einmalige Leistung |
| Erhebung des aktuellen psychischen Befundes | 801a | 3,2 | 33,52 € | Pro Sitzung |
| Diagnostik – Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie oder Anwendung eines standardisierten klinisch-diagnostischen Interviews (z.B. DIVA-5, HASE) mit schriftlicher Aufzeichnung | 855a | 1,8 | 75,75 € | Pro Sitzung bzw. je Interview oder Testbatterie (i.d.R. 2–3 Sitzungen notwendig) |
| Erstellung eines verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie unter Einbeziehung vorliegender Befunde oder Erstellung eines Befundberichts nach der Diagnostik | 85a | 2,3 | 67,03 € | Je angefangene Stunde Arbeitszeit (i.d.R. 2 Zeitstunden notwendig) |
| Bereitstellungs-Honorar (bei Ausfall der Stunde) | Keine GOP-Leistung, nicht abrechenbar | – | 75,00 € | Selbstzahler-Leistung |
Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten für weitere Interventionen wie Krisengespräche, telefonische Begleitung, Bescheinigungen und Befundberichte oder Anträge sowie konsiliarischen Austausch mit anderen Behandler:innen (z.B. Hausärzte, Fachärzte) oder die Beratung von Bezugspersonen sind möglich. Auch entstehen für Leistungen außerhalb der Praxisöffnungszeiten und andere Mehraufwendungen zusätzliche Kosten, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden.
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Für gewöhnlich werden die Kosten von den privaten Krankenversicherungen bis zum 2,3-fachen Satz übernommen (gilt nicht für Coaching/Beratung und Bereitstellungshonorar bei Ausfällen). Der Satz mit den dementsprechend einhergehenden Kosten findet sich in der Tabelle.
Steigerungen (auf das maximal 3,5-fache) aufgrund der Komplexität der Behandlung, beispielsweise durch Komorbidität (Mehrfachdiagnosen) oder besonders intensive Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, obliegen der Behandlerin und werden im Vorhinein im Rahmen der Behandlungsvereinbarung festgehalten.